Allgemeine Geschäftsbedingungen Sonnenlicht - Wohnmobilvermietung

  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein technisch einwandfreies Fahrzeug mit allem Zubehör, innen und außen gereinigt und mit vollem Kraftstofftank. Es wird im gleichen Zustand mit allem Zubehör, den Wagenpapieren, innen gereinigt und mit vollem Kraftstofftank zu dem umseitig angegebenen Zeitpunkt oder auf Verlangen des Vermieters auch früher zurückgegeben.
  2. Der Mieter wird die Kosten für den verbrauchten Treibstoff tragen und an den Vermieter folgende Beiträge zahlen:
    • Kilometergebühren für die zurückgelegte Strecke zu umseitigen Sätzen.
    • Zeitgebühren, ggfs. Gebühren für die erweiterte Haftungsbeschränkung und anfallende Rückführungskosten
    • Kosten für die Betankung des Fahrzeuges bei Rückgabe mit nicht vollem Tank
    • alle auf die hier angeführten Positionen anfallenden Steuern
    • alle im Zusammenhang mit der Benutzung anfallenden Gebühren, Abgaben und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie seien auf Verschulden des Vermieters zurückzuführen
    • für alle Kosten, die dem Vermieter durch die Eintreibung von fälligen Verordnungen gegen den Mieter entstehen
    • wenn die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden, haftet der Mieter für Schäden nur bis zum Selbstbehalt von 1.500,-€ und nicht für den Nutzungsausfall.
  3. Bei Anmeldung ist eine Reservierungsgebühr von 300,-€ inkl. 1% MWST zu leisten. Der Restbetrag muss 14 Tage vor Reiseantritt bezahlt sein.
  4. Bei Übergabe des Fahrzeuges ist eine Kaution in Höhe von 1.500,-€ in Bar oder per Überweisung zu hinterlegen.
  5. Hat der Mieter das Fahrzeug vorbestellt und tritt von der vereinbarten Mietdauer zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:
    • bis 40 Tage vor Mietbeginn 25% des gesammten Mietpreises
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn 60% des gesammten Mietpreises
    • unter 14 Tagen vor Mietbeginn 80% des gesammten Mietpreises
  6. Das Fahrzeug kann am Vortag des 1. Miettages ab 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung mit dem Vermieter übernommen werden. Nach Beendigung der Mietdauer wird der Mieter das Fahrzeug dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in dem Zustand übergeben in dem er es übernommen hat. Das Fahrzeug ist im innen gereinigtem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben (siehe Punkt 1). Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt wird eine Reinigungspauschale für die Innenreinigung von mind. 80,-€ erhoben. Bei Nichtentleerung der Toilette durch den Mieter wird eine Reinigungspauschale von 150,-€ erhoben. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe gilt der Tagesgrundpreis. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
  7. Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von einem Mitglied seiner Familie geführt werden, wenn der Fahrer im Bestiz einer gültigen Fahrerlaubnis und fahrtüchtig ist. Des weiteren darf das Fahrzeug von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.
  8. Das Fahrzeug darf nur im normalen Straßenverkehr benutzt werden. So sind z.B. Geländefahrten sowie die Vorbereitung oder Teilnahme an Motorsportveranstaltungen nicht gestattet. Das Fahrzeug darf nicht unter Beeinflussung von Drogen oder Alkohol geführt werden und nicht zu strafbaren Handlungen benutzt werden. Es darf nicht benutzt werden um Fahrgäste gegen Bezahlung zu befördern oder ein Fahrzeug abzuschleppen. Auch das slippen, zu Wasser lassen von Booten ist nicht erlaubt. Fahrten ins außereuropäische Ausland sind nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters gestattet.
  9. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird sind das Lenkradschloss und die Türen verschlossen zu halten. Zur Übernachtung sind möglichst nur zugelassene Plätze anzusteuern.
  10. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,-€, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Glasschäden, gleich welcher Art, sind vom Mieter bis zur Teilkaskobeteiligung zu tragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege (nur offizielle Werkstattrechnungen), soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Punkt 12). Die Beseitigung größerer Schäden erfolgt stets an einem vom Vermieter zu bestimmenden Ort. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Überführungskosten gehen zu Lasten des Mieters, wenn er die Reparaturen schuldhaft verursacht hat.
  11. Bei einem Unfall hat der Mieter dafür zu sorgen, dass alle zur Feststellung und zur Verminderung des Schadens erforderliche Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass:
    • Namen und Anschrift von Beteiligten und Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge festgehalten werden
    • keine Schuld oder Haftung eingestanden wird
    • angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden
    • unverzüglich die Polizei verständigt wird und
    • dem Vermieter unverzüglich ein detaillierter schriftlicher Unfallbericht gegeben wird.
  12. Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden nur für reine Reparaturkosten, beschränkt auf den jeweilig gülten Preisliste angegebenen Höchstpreis und nur bis 1.500,-€ je Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe verursacht werden. Der Mieter haftet im übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind. Der Mieter haftet weiter uneingeschränkt für alle Schäden, Gebühren, Strafen und Kosten, die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Sachen dritter anfallen. Ferner für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden (z.B. schlechtes Verstauen, ungenügender Verschluss). Mangel des Verschuldens hat der Mieter nachzuweisen.
  13. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugeführten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossenen Fahrzeugversicherung besteht. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung von Schäden oder Verlust von Gegenständen, die vom Mieter oder jemand anderen vor oder während der Mietdauer und nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind, sowie für Schäden, die in diesem Zusammenhang gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Vermieter bemüht sich, Fehler oder Störungen an dem Fahrzeug zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche Fehler oder Störungen und etwa daraus entstehende Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritter.
  14. Der Mieter verpflichtet sich:
    • die bestehenden Verkehrsvorschriften in den verschiedenen Ländern zu beachten und einzuhalten. Er hat sich eigenverantwortlich über die geltenden Vorschriften zu unterrichten.
    • bei Beschädigungen, Unfällen oder ähnlichen den Vertragszweck beeinträchtigende Ereignisse den Vermieter telefonisch zu verständigen
    • während der Mietdauer den Reifendruck, den Ölstand und die Kühlflüssigkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und notfalls auf das erforderliche Maß aufzufüllen
  15. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  16. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht; die Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Rückgabe des Fahrzeuges. Ausnahme sind eventuelle Strafzettel und Mahngebühren aus dem Ausland, dieser verjähren nach 10 Jahren.

 

Zahlungs- und Mietbedingungen Sonnenlicht - Wohnmobilvermietung

  • für eine verbindliche Reservierung ist eine Anzahlung von 300€ erforderlich
  • Die Restmiete ist bis spätestens zwei Wochen vor Abreise zu leisten
  • Die Anzahlung und auch die Restmiete kann auf das angegebene Konto überwiesen werden oder Sie kommen vorbei und zahlen in Bar.
  • Bei Abholung des Fahrzeuges ist eine Kaution von 1.500,- € in Bar oder per Überweisung zu hinterlegen.
  • Das Mindestalter für eine Anmietung beträgt 23 Jahre
  • Bei Abholung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises und Führerscheins zwingend erforderlich
  • Die Fahrzeuge werden vollgetankt und innen und außen gereinigt zur Verfügung gestellt, die Rücknahme erfolgt auch vollgetankt und innen sauber.
  • Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
  • Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500,- € pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Mieter zu tragen
  • Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist möglich, hier die Seite dazu: camper.europ-assistance.de/jp/17000081